STEUERN

Wir sind in der Lage, steuerrechtliche Fragestellungen im Rahmen der Sanierung oder im Insolvenzverfahren, mit ausgewiesenen Experten im Insolvenzsteuerrecht, umfassend zu bearbeiten.

Spätestens mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gibt es auch zahlreiche steuerrechtliche Fragestellungen zu beachten.
Bei der Sanierung von Unternehmen mittels eines Insolvenzplans wird sich regelmäßig die Frage nach der Behandlung des dabei entstehenden Sanierungsgewinns stellen. Auch wenn der Gesetzgeber nach einer langen Zeit der Rechtsunsicherheit nunmehr eine gesetzgeberische Klarstellung in § 3 a EStG getroffen hat, braucht es dennoch erfahrene Berufsträger, die den Weg zum Ziel kennen und den Rechtssuchenden im Umgang mit den Beteiligten sicher begleiten.

Auch für ehemals selbständige Unternehmer kann das erreichte Ziel der Restschuldbefreiung erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Insoweit gilt auch hier: et respice finem (denke an das Ende). Für einen umfassenden Überblick im Insolvenzsteuerrecht bedarf es vor allem vieler Erfahrungswerte.

Weitere Problemstellungen können sich bei der Wahl der Steuerklasse in der Insolvenz und der Aufrechnung von Steuererstattungsansprüchen durch die Finanzverwaltung ergeben.

Gesellschafter von Unternehmen, für die im Rahmen der privaten Altersvorsorge kapitalbildende Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen wurden, sollten bereits vor Eintritt des Versorgungsfalls die steuerlichen Auswirkungen auch und gerade für den Insolvenzfall von erfahrenen Berufsträgern prüfen lassen.

Das insolvenzbedingte Ausscheiden eines Kommanditisten aus einer Personengesellschaft wirft ebenfalls schwierige steuerrechtliche Fragestellungen sowohl für ihn selbst als auch für die Gesellschaft auf.

Aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrungen sind wir in der Lage, Sie nicht nur auf steuerrechtliche Fragestellungen im Rahmen der Sanierung oder im Insolvenzverfahren aufmerksam zu machen, sondern diese auch mit ausgewiesenen Experten im Insolvenzsteuerrecht umfassend zu bearbeiten.

FEIGL & ROTHAMEL - INSOLVENZVERWALTUNG

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Wir sind in der Lage, steuerrechtliche Fragestellungen im Rahmen der Sanierung oder im Insolvenzverfahren mit ausgewiesenen Experten im Insolvenzsteuerrecht umfassend zu bearbeiten.

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