RECHT
Bei der Abwehr von Anfechtungsansprüchen finden Sie bei uns kompetente und hartnäckige Rechtsanwälte.
Die Rechtskultur einer Gesellschaft zeichnet sich insbesondere durch ein modernes Insolvenzrecht aus. Die Bundesrepublik Deutschland hat mit der Insolvenzordnung (InsO) und dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) bereits umfassende Instrumente für die Sanierung von Unternehmen geschaffen. Im Rahmen der Evaluierung des ESUG hat sich herausgestellt, dass das Schutzschirmverfahren in der Praxis nur in wenigen Fällen von den Beteiligten genutzt werden konnte. Hingegen hat sich die Eigenverwaltung vor allem als eine Möglichkeit erwiesen, das vom Gesetzgeber angestrebte Ziel, möglichst frühzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen, umzusetzen.
Es gibt viele Stadien einer Krise. Unsere jahrzehntelangen Erfahrungen haben aber gezeigt, dass die Sanierungschancen umso höher sind, je eher ein Insolvenzantrag gestellt wird.
Auch mit Blick auf eine mögliche strafrechtliche Haftung der Geschäftsführungsorgane sollten Sanierungen außerhalb und innerhalb eines Insolvenzverfahrens mit erfahrenen Insolvenzrechtsexperten besprochen und durchgeführt werden. Nur erfahrene Berufsträger können einen umfassenden Überblick und eine umfassende Beratung gewährleisten.
Das Insolvenzrecht tangiert nahezu sämtliche Rechtsgebiete. In einem Insolvenzverfahren stellen sich zahlreiche Fragen, die beispielsweise das Familienrecht, das Erbrecht, das Gesellschaftsrecht, das Steuerrecht und das Strafrecht betreffen. Eine Harmonisierung der unterschiedlichen Rechtsgebiete ist praktisch in jedem einzelnen Fall mit den Beteiligten zu suchen. Aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrungen kennen wir nahezu sämtliche dieser Fragestellungen und können somit Lösungsansätze darstellen.
Gläubiger sehen sich in Insolvenzverfahren häufig Anfechtungsansprüchen des Insolvenzverwalters ausgesetzt. Wir haben die Rechtsentwicklung in diesem Bereich über Jahrzehnte verfolgt. Darüber hinaus können wir auf umfangreiche Erfahrungswerte aus zahlreichen geführten Prozessen zurückgreifen. Bei der Abwehr von Anfechtungsansprüchen finden Sie bei uns kompetente und hartnäckige Rechtsanwälte.
FEIGL & ROTHAMEL - INSOLVENZVERWALTUNG
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Bei der Abwehr von Anfechtungsansprüchen finden Sie bei uns kompetente und hartnäckige Rechtsanwälte.
STEUERN
Wir sind in der Lage, steuerrechtliche Fragestellungen im Rahmen der Sanierung oder im Insolvenzverfahren mit ausgewiesenen Experten im Insolvenzsteuerrecht umfassend zu bearbeiten.
INSOLVENZ
Es ist uns ein Anliegen, Unternehmen und Privatpersonen auf diesem Weg mit Kompetenz und Erfahrung zu begleiten.
EIGENVERWALTUNG
Mit unserer langjährigen Erfahrung begleiten wir Unternehmen im Rahmen der Eigenverwaltung in der gerichtlichen Sanierung.
RESTRUKTURIERUNG
Mit unserer langjährigen Erfahrung bereiten wir kompetent Insolvenzplanverfahren vor und begleiten Unternehmen im Rahmen der Eigenverwaltung in der gerichtlichen Sanierung.
SANIERUNG
Wir sehen die Sanierung in der Insolvenz als Chance für einen Neuanfang. Unser Handeln zielt dabei stets auf die Erzielung praxisgerechter Lösungen.