INSOLVENZ
Es ist uns ein Anliegen, Unternehmen und Privatpersonen auf diesem Weg mit Kompetenz und Erfahrung zu begleiten.
Viele glauben, dass die Insolvenz einer wirtschaftlichen Beerdigung gleichkommt. Die Stellung eines Insolvenzantrages wird in Teilen der Bevölkerung noch immer als wirtschaftliche und gesellschaftliche Niederlage empfunden. Das Stigma des Scheiterns haftet dem Schuldner an. Existenzangst und der drohende Reputationsverlust sind die häufigsten Gründe dafür, dass viele Menschen, vor allem Unternehmer, zu spät einen Insolvenzantrag stellen. Dabei gilt gerade bei Unternehmen: Je früher ein Insolvenzantrag gestellt wird, desto größer sind die Sanierungschancen.
Die Insolvenz muss keinesfalls das Ende sein. Das Insolvenzverfahren bietet dem Schuldner die Gelegenheit für einen wirtschaftlichen Neuanfang. Auch im Insolvenzverfahren kann der Schuldner als natürliche Person eine selbständige Tätigkeit ausüben. Privatpersonen erhalten die Möglichkeit der Restschuldbefreiung. Der Gesetzgeber hat für seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Insolvenzverfahren die Laufzeit wesentlich verkürzt. Nach einer nunmehr dreijährigen Wohlverhaltensperiode entscheidet das Insolvenzgericht über die Erteilung der Restschuldbefreiung von Amts wegen, auch wenn das Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen sein sollte. Für Privatpersonen ist die Restschuldbefreiung damit ein wesentliches Ziel des Verfahrens und häufig die einzige Chance, rechtssicher schuldenfrei zu werden.
Es ist uns ein Anliegen, Unternehmen und Privatpersonen auf diesem Weg mit Kompetenz und Erfahrung zu begleiten.
Scheitern ist keine Schande, sondern vor allem eine Chance, etwas zu verändern! Bauen Sie auf unsere jahrzehntelangen Erfahrungen!
FEIGL & ROTHAMEL - INSOLVENZVERWALTUNG
Kontakt aufnehmen
RECHT
Bei der Abwehr von Anfechtungsansprüchen finden Sie bei uns kompetente und hartnäckige Rechtsanwälte.
STEUERN
Wir sind in der Lage, steuerrechtliche Fragestellungen im Rahmen der Sanierung oder im Insolvenzverfahren mit ausgewiesenen Experten im Insolvenzsteuerrecht umfassend zu bearbeiten.
INSOLVENZ
Es ist uns ein Anliegen, Unternehmen und Privatpersonen auf diesem Weg mit Kompetenz und Erfahrung zu begleiten.
EIGENVERWALTUNG
Mit unserer langjährigen Erfahrung begleiten wir Unternehmen im Rahmen der Eigenverwaltung in der gerichtlichen Sanierung.
RESTRUKTURIERUNG
Mit unserer langjährigen Erfahrung bereiten wir kompetent Insolvenzplanverfahren vor und begleiten Unternehmen im Rahmen der Eigenverwaltung in der gerichtlichen Sanierung.
SANIERUNG
Wir sehen die Sanierung in der Insolvenz als Chance für einen Neuanfang. Unser Handeln zielt dabei stets auf die Erzielung praxisgerechter Lösungen.