SANIERUNG

Wir sehen die Sanierung in der Insolvenz als Chance für einen Neuanfang. Unser Handeln zielt dabei stets auf die Erarbeitung praxisgerechter Lösungen.

Die Sanierung umfasst alle betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Maßnahmen, um ein Unternehmen aus der wirtschaftlichen Krise zu führen.

Die Sanierung eines Unternehmens kann dabei durch zwei unterschiedliche Maßnahmen erfolgen. Entweder bleiben der Unternehmensträger bzw. die Eigentumsverhältnisse erhalten oder es erfolgt eine sog. übertragende Sanierung, bei der Vermögenswerte auf einen Dritten übertragen werden.

Im Insolvenzverfahren kann die Sanierung eines Unternehmens durch einen Insolvenzplan (§§ 217 ff. InsO) erfolgen, um ein Unternehmen in seiner bisherigen Struktur ganz oder teilweise zu erhalten. Im Insolvenzverfahren müssen die Gläubiger, aufgeteilt in Gruppen und mit Stimmrechten entsprechend ihrer Forderungshöhe ausgestattet, dem vom Insolvenzverwalter oder dem Schuldner ausgearbeiteten Insolvenzplan zustimmen. Nach Bestätigung des Insolvenzplans durch das Insolvenzgericht wird das Insolvenzverfahren aufgehoben. Die Gläubiger haben durch den Insolvenzplan ein wesentlich größeres Mitbestimmungsrecht und erhalten in der Regel höhere Zahlungsquoten nach einer üblicherweise kürzeren Verfahrensdauer. Das Insolvenzplanverfahren hat für den Schuldner bzw. den Gesellschafter den Vorteil, dass er Eigentümer des Unternehmens bleiben kann.

Bei einer übertragenden Sanierung werden hingegen die gesunden Teile eines insolventen Unternehmens auf eine andere juristische oder natürliche Person übertragen. In dem insolventen Unternehmen verbleiben somit die Verbindlichkeiten und die nicht überlebensfähigen Teile des Unternehmens. Die Auffanggesellschaft wird deshalb nicht mit Altverbindlichkeiten belastet und ermöglicht dadurch dem Betrieb einen Neuanfang. Somit kann in der Regel auch ein Großteil der Arbeitsplätze erhalten bleiben. Der Kaufpreis aus der Veräußerung der Vermögensgegenstände fließt an die Insolvenzmasse und dient der anteiligen Befriedigung der Gläubiger.

Zur Beurteilung, ob und wie ein Unternehmen saniert werden soll, müssen zum einen die Sanierungsfähigkeit, d.h. die finanziellen und wirtschaftlichen Voraussetzungen, als auch die Sanierungswürdigkeit, d.h. die Interessen der an der Sanierung beteiligten Personen, berücksichtigt werden.

Mit unserer Sanierungskompetenz helfen wir Ihnen bei der Überwindung der wirtschaftlichen Krise durch Analyse der Krisenursachen, der Erstellung eines Sanierungskonzepts und Begleitung bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen sowie der Erstellung eines Insolvenzplans.

Dabei ist die Sanierung in der Insolvenz als Chance für einen Neuanfang zu sehen. Unser Handeln zielt stets auf die Erzielung praxisgerechter Lösungen.

FEIGL & ROTHAMEL - INSOLVENZVERWALTUNG

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