INSOLVENZ

Es ist uns ein Anliegen, Unternehmen und Privatpersonen auf diesem Weg mit Kompetenz und Erfahrung zu begleiten.

Die Gründe für eine Insolvenz können vielschichtig sein. In den meisten Fällen ist die Insolvenz zwingende Folge einer Krise. Die Krise selbst hat viele Stadien und kann auf verschiedenste Ursachen, insbesondere auf innere oder äußere Faktoren zurückzuführen sein. Entscheidend ist, dass eine (drohende) Insolvenz frühzeitig erkannt wird. Davon geht auch der Gesetzgeber aus, der mit der Insolvenzordnung verschiedenste Instrumente zur Verfügung gestellt hat, um eine Sanierung des Unternehmens herbeizuführen. In Unternehmensinsolvenzen über das Vermögen von juristischen Personen kann dies vor allem mittels eines Insolvenzplanverfahrens erreicht werden. Im besten Fall wird ein solcher Insolvenzplan im Rahmen eines frühzeitig eingeleiteten Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahrens angestrebt. Im Insolvenzverfahren müssen sowohl die Gläubigerrechte als auch die Rechte des Schuldners entsprechend berücksichtigt werden, sodass nicht in jedem Fall beispielsweise eine Eigenverwaltung möglich ist. Bei natürlichen Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben, kann hingegen die Restschuldbefreiung beantragt werden, ohne dass ein Insolvenzplanverfahren durchgeführt werden muss.

Viele glauben, dass die Insolvenz einer wirtschaftlichen Beerdigung gleichkommt. Die Stellung eines Insolvenzantrages wird in Teilen der Bevölkerung noch immer als wirtschaftliche und gesellschaftliche Niederlage empfunden. Das Stigma des Scheiterns haftet dem Schuldner an. Existenzangst und der drohende Reputationsverlust sind die häufigsten Gründe dafür, dass viele Menschen, vor allem Unternehmer, zu spät einen Insolvenzantrag stellen. Dabei gilt gerade bei Unternehmen: Je früher ein Insolvenzantrag gestellt wird, desto größer sind die Sanierungschancen.

Die Insolvenz muss keinesfalls das Ende sein. Das Insolvenzverfahren bietet dem Schuldner die Gelegenheit für einen wirtschaftlichen Neuanfang. Auch im Insolvenzverfahren kann der Schuldner als natürliche Person eine selbständige Tätigkeit ausüben. Privatpersonen erhalten die Möglichkeit der Restschuldbefreiung. Der Gesetzgeber hat für seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Insolvenzverfahren die Laufzeit wesentlich verkürzt. Nach einer nunmehr dreijährigen Wohlverhaltensperiode entscheidet das Insolvenzgericht über die Erteilung der Restschuldbefreiung von Amts wegen, auch wenn das Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen sein sollte. Für Privatpersonen ist die Restschuldbefreiung damit ein wesentliches Ziel des Verfahrens und häufig die einzige Chance, rechtssicher schuldenfrei zu werden.

Es ist uns ein Anliegen, Unternehmen und Privatpersonen auf diesem Weg mit Kompetenz und Erfahrung zu begleiten.
Scheitern ist keine Schande, sondern vor allem eine Chance, etwas zu verändern! Bauen Sie auf unsere jahrzehntelangen Erfahrungen!

FEIGL & ROTHAMEL - INSOLVENZVERWALTUNG

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